Grosskopf (SPÖ) wieder Vorsitzender im Prüfungsausschuss

Nachdem die von Bürgermeister Schmidl Haberleitner nach der Gemeinderatswahl eingesetzte Vorsitzende, Gemeinderätin Krischel (FPÖ), ihren Vorsitz überraschend zurückgelegt hatte, musste diese Funktion im Prüfungsausschuss neu besetzt werden. Gemeinderat Dr. Peter Grosskopf, der diesen Ausschuss schon von 2015 bis 2019 geleitet hatte, erklärte sich nach Anfragen der Parteien neuerlich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, falls er gewählt werden sollte.

Bei der Ausschusssitzung am 11.September 2020 wurde er nun einstimmig, also von den Vertretern aller Parteien, als neuer Vorsitzender gewählt.

Stadtrat Reinhard Scheibelreiter (RS) sprach mit ihm (PG) nach dieser Wahl.

RS: Der Prüfungsausschuss ist ein besonderer Ausschuss, für den der Gesetzgeber in der nö. Gemeindeordnung genaue Aufgaben festgelegt hat. Was sind das für Aufgaben?  

PG: Die zentrale Aufgabe dieses Ausschusses ist die Prüfung der Gebarung der Gemeinde. Obwohl das Wort Gebarung in der nö Gemeindeordnung nicht explizit definiert ist, bedeutet es die Prüfung der finanziellen Geschäftsführung der Gemeinde im aktuellen Geschäftsjahr bis zur Vorlage des Rechnungsabschlusses für dieses Jahr. Das heißt die Prüfung der Einnahmen und insbesondere der Ausgaben auf ihre Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.  

RS: Klingt nach viel Arbeit. Wie spielt sich das ab?  

PG: Indem der Prüfungsausschuss von sich aus, das heißt durch mich als Vorsitzenden oder durch ein anderes Ausschussmitglied bestimmte Zahlungsvorgänge in der Gemeinde einer genauen Betrachtung unterzieht. Oder wenn er dazu vom Stadt- oder Gemeinderat beauftragt wurde. Also zum Beispiel Bestellungen der Gemeinde zu prüfen. Warum sie erfolgt sind? Von wem sie angeordnet wurden? Gibt es dazu einen Gemeinderats- oder Stadtratsbeschluss? Ob es dazu eine Ausschreibung gab und ob gültige Richtlinien entsprechend eingehalten wurden? Gab es z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investitionen etwa in das Kanalnetz oder in Wasserversorgungsanlagen, wurden Kostenvoranschläge eingeholt und auch eingehalten etc.?  

RS: Da fallen ja sicher jede Menge an Unterlagen an oder werden für die Prüfung benötigt! Kann die der Ausschuss anfordern und wann bekommt er sie?  

PG: Das ist zugegeben ein Problem, denn der Prüfungsausschuss – so sieht es das Gesetz vor – erhält diese Unterlagen erst bei der Sitzung, sodass sie vorher genau definiert und angefordert werden müssen, um den Sachverhalt in der dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Zeit prüfen zu können? Das ist vor allem Aufgabe des Vorsitzenden!  

RS: Gibt es auch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen?  

PG: Ja, z.B. den Rechnungsabschluss! Er muss innerhalb der öffentlichen Auflagefrist geprüft werden. Bei über 300 Seiten ist das nicht ganz leicht.  

RS: Und wenn der Ausschuss dann irgendwelche Ungereimtheiten oder Fehler feststellt. Kann er die Verbesserung anordnen oder?  

PG: Nein, das kann er nicht. Jede Untersuchung und allfällige Ungereimtheiten oder Verstöße gegen die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Sparsamkeit von Maßnahmen werden in der aktuellen Sitzung protokolliert und Empfehlungen an den Gemeinderat bzw. die Gemeindeführung ausgesprochen. Über das Protokoll wird im Ausschuss abgestimmt und das Ergebnis festgehalten, was von jedem Ausschussmitglied mit seiner Unterschrift bestätigt wird. Daher sind gegen das Protokoll, das unmittelbar nach der Sitzung dem Bürgermeister vorzulegen ist, im Gegensatz zu anderen Ausschüssen und zu Gemeinderatsprotokollen keine Einwendungen von Ausschussmitgliedern möglich. Als Vorsitzender berichte ich dann dem Gemeinderat bei der nächsten Sitzung,  

RS: Letzte Frage: Warum hast Du diese Aufgabe neuerlich übernommen?  

PG: Weil ich glaube, dass gerade jetzt aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, so dürften heuer rund eine Million Euro an Einnahmen fehlen, besonders darauf geschaut werden muss, dass mit dem Steuergeld der Bürger sparsam umgegangen wird.  

RS: Also eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe. Danke für das Gespräch und alles Gute.

Zur Person: Mag. Dr. Peter Grosskopf, geb.1940, Betriebswirtschaftsstudium an der WU Wien, ÖBB-Personenverkehrsdirektor i.R., seit 2010 im Gemeinderat, Hobbys: Fotografieren, Filmen, Bergsteigen (Kilimanjaro, Aconcagua, Mont Blanc, Matterhorn, Großglockner…)

[bc_random_banner category=default slider=No

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert