Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden.
Pyrotechnik – Landespolizeidirektionen
Seien Sie sozial und nehmen Sie Rücksicht gegenüber Ihren Mitmenschen, den Tieren und der Umwelt!
GR Ingeborg Holzer PRO Pressbaum SPÖ
Ausschussvorsitzende für Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Neueste Kommentare