Ein großes Dankeschön an alle, die bei der Wahl 2025 für Pro Pressbaum SPÖ gestimmt haben.

Ihre Unterstützung bedeutet uns unglaublich viel und motiviert uns, uns weiterhin mit voller Kraft für eine lebenswerte und gerechte Zukunft in Pressbaum einzusetzen.

Hier finden Sie die Kundmachung; Mitglieder des Gemeinderates. (*)

Pro Pressbaum SPÖ: Wahlwerberin / Wahlwerber und Wahlpunkte
Alfred Gruber (2.868)
Katharina Krenn (1.933)
Thomas Ded (1.334)
Ingeborg Holzer (1.083)
Edward Siegfried Ariton Walter Aloisius Zögl (718)
Gerhart Ertl (491)

(*) Das Wahlergebnis kann von der oder dem zustellungsbevollmächtigten Vertreter (§ 30 NÖ GRWO 1994, LGBI. 0350) einer Partei, die einen Wahlvorschlag erstattet hat (§ 29 NÖ GRWO 1994, LGBI. 0350), und von jeder wahlwerbenden Person, die behauptet, in ihrem passiven Wahlrecht verletzt worden zu sein, sowohl wegen behaupteter Unrichtigkeit der Ermittlung als auch wegen angeblich gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren durch Beschwerde angefochten werden (§ 56 NÖ GRWO 1994, LGBI. 0350).
Die Beschwerde muss schriftlich binnen zwei Wochen ab dem ersten Tag des Anschlages dieser Kundmachung bei der Gemeinde eingebracht werden. Die Beschwerde muss einen begründeten Antrag auf Nichtigkeitserklärung des Wahlverfahrens oder·eines Teiles davon enthalten. Über die Beschwerde entscheidet die Landes-Hauptwahlbehörde (§ 57 NÖ GRWO 1994, LGBI. 0350).

Information über Wahlpunkte.