
Dieser BLOG-Beitrag von Manfred Holzer wurde am 27.03.2020 erstellt, dann laufend aktualisiert. Letzte Änderung 30.03.2020.
Am 2.März 2020 gab es in Österreich 10 Corona-Fälle, am Tag darauf dem 3.März 2020 bereits 18. Gleichzeitig gingen die Börsen auf Talfahrt.

Am 10.03.2020 gab es Einschränkungen bezüglich der Versammlung größerer Gruppen, am 16.03.2020 wurde das große Paket mit Einschränkungen, die uns als Unternehmer betreffen von der Regierung verabschiedet.

Gerade jetzt eben, als ich diesen BLOG schreibe gibt es Stand 27.03.2020 11:00 aktuell 7.196 behördlich bestätigte Fälle in Österreich. Die aktuellen Zahlen stellt das Dashboard des Gesundheitsministeriums öffentlich ( Link: Dashboard ) zur Verfügung.

Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von CONVID-19
Das Bundesgesetzblatt vom 15.März 2020 „96. Verordnung:
Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19″ stellte klar welche Betriebe nicht und welche noch offenhalten durften:
Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt.
Es gab folgende Außnahmen: Apotheken, Baken, Post, Trafik, KFZ-Werkstätten, Abfallentsorgung, öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittelhandel, Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten und bäuerlichen Direktvermarktern, Lieferdienste, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen , veterinärmedizinische Dienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten, Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
Dies ist im entsprechenden Bundesgesetzblatt nachzulesen.
Diese notwendigen Maßnahmen trafen wirtschaftlich viele KMUs
Laut diesen Bestimmungen, musste die ganze Gastronomie vom Würststand bis zum großen Gasthaus zusperren, Geschäfte, Dienstleister, Frisör, Blumengeschäft bis zum Baumarkt und Gartencenter. Es gab Kündigungen und Kurzarbeit, die Miete und die laufenden Fixkosten waren trotzdem zu bezahlen.
Deshalb wurde der Ruf nach einer schnellen möglichst unbürokratischen Schnellhilfe laut, dies wurde (was Viele verwunderte) nicht über das Finanzamt (schnell und einfach) sondern über die WKO abgewickelt.
Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragen
Dies ist ab heute Freitag 27.03.2020 ab 17:00 möglich, hier die Informationen der WKO. Es werden all jene Selbständigen unterstützt, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Auf https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html finden Sie dafür die entsprechenden Informationen. Ab heute 17:00 wird dort ein Link für den Antrag aktiviert – na spannend…
Konkret wird es dabei um einen sofortigen Zuschuss von 500 oder 1.000 Euro gehen und um bis zu maximal 2.000 Euro pro Monat für maximal 3 Monate.
Man kann davon ausgehen, dass ein Vergleich der Umsätze März 2019 zu den diesjährigen Umsätzen 2020 gezogen wird um den Rückgang darzustellen und dementsprechend den Zuschuss auszuschütten.
Dies ist natürlich für Branchen schwierig, die für Projekte oder Aufträge unregelmäßig bezahlt werden, oder bei denen der Umsatz und die Provisionen für ihre Tätigkeit, erst ein Jahr später kommen (wie z.B. Versicherungsmakler.
Der Blumenhandlung, dem Gasthaus, dem kleinen Geschäft, dem Frisör wird es aber helfen…
Weitere Informationen am Montag
Nachden heute Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer über die aktuelle Lage informiert haben, wurde auf die nächste Zwischenbilanz am Montag verwiesen.
Der Stand von heute Vormittag waren 7.040 Erkrankte, 52 Tote, 800 im Hospital und 225 Genesene (offizielle Zahlen in Österreich). Zur Zeit gibt es in Pressbaum 4 Erkrankungen ( LINK Gemeinde) . Spanien: 58.000 Erkrankungen, 4.365 Todesfälle, Italien 80.600 Erkrankte, 8.200 Todesfälle, USA 86.000 Erkrankungen, 1.300 Todesfälle.
Es geht los.. 17:06 Website total überlastet…

Am Wochende war die Seite gut erreichbar

Nur, ist die die Hilfe wirklich für jedes KMU und wirklich so schnell und unkompliziert…?
Die Satiere Zeitung Die Tagespresse titelt:

Manfred Holzer
Wer aller Anspruch hat, ist klar:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer als natürliche Person, bis max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
So weit so gut, zusammengefasst müssen noch
Im letzten Jahr ( oder lt. letztverfügbarem Einkommenssteuerbescheid ) mehr als 5.527,92 Euro aus gewerblicher Tätigkeit erwirtschaftet worden sein…. aber auch nicht mehr als 33.812 Euro Nettoeinkommenswert (Obergrenze!)
Nicht für Doppeltversicherte (Angestellt oder Pension und Unternehmer), nicht wenn es andere Umsätze ( über der Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro monatlich) zB. aus Vermietung und Verpachtung gibt.
Ebenso muss eine wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 vorliegen.
Also Konkret: Man ist nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder hat einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres.
Das muss eidesstattlich erklärt werden… es ist also ratsam, die Erläuterungen genauest durchzulesen.
Ich denke, wenn da nicht nachgebessert wird, fallen schon viele KMUs durch den Rost…
Manfred Holzer
Kommentare sind für diesen BLOG freigeschalten. Lies auch meinen aktuellen Beitrag vom 01.04.2020 betreffend „Aushebelung Epedemiegesetz?„. Hier geht’s weiter zu pro-pressbaum.
Das ist ein sehr informativer Blog-Beitrag. Ich fühle mich gut informiert und werde gleich den wko-link verwenden. Danke