KMUs: Aushebelung des Epedemiegesetzes durch die Bundesregierung?

Dieser BLOG-Beitrag von Manfred Holzer wurde am 27.03.2020 erstellt, dann laufend aktualisiert. Letzte Änderung 30.03.2020.

Erst waren die KMUs ja durchaus erfreut, dass ihnen die Regierung nach der behördlich verordneten Schließung der Betriebe finaziell unter die Arme greifen wollte… (Siehe: Mein BLOG-Beitrag: Wirtschaftliche Aspekte der Convid-19 Krise für KMUs). Dann wurde erkannt, dass diese Unterstützung wohl nicht alle KMUs anfordern konnten…

Mittlerweile sind einige UnternemerInnen wirklich sauer. Der Grund dafür, sie fühlen sich billig abgespeist, wenn nicht sogar von der Bundesregierung über den Tisch gezogen… Der Grund dafür das gültige Epedemie Gesetz aus dem Jahr 1950… hier wird eine Entschädigung (Vergütung Verdienstentgang einzelner Gewerbetreibender) bei einer Epedemie geregelt (Anhand des Gewinnes der letzten paar Monate).

Nur wurde im Convid 19 Gesetz vom 15.03.2020 in §4 dieses Epedemiegesetz ausgehebelt… man kann dort lesen, dass wenn ein Bundesminister eine Verordnung erlassen hat, dass das Epedemiegesetz (das nach wie vor in Geltung ist) nicht zur Anwendung kommt.

Was also tun- trotzdem aufgrund des Epedemiegesetzes den Antrag auf Verdienstentgang an die Bezirksverwaltungsbehörde senden? Warten, dass dieser abgelehnt wird, sich dann an einer Sammelklage beteiligen beim Verfassungsgerichtshof… das raten mittlerweile einige Rechtsanwaltskanzleien

Wichtig ist wohl, die 6 Wochen-Frist einzuhalten, denn ohne abgelehnten Antrag ist man bei einer etwaigen Sammelklage nicht dabei…

Dies sind die neuesten News, alles weiter bleibt noch abzuwarten….

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